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Tourasia > AGB

Sehr geehrter tourasia-Kunde

Herzlichen Dank für Ihr Interesse an einer tourasia-Reise. Die nachfolgenden allgemeinen Reisebedingungen, bilden das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als unseren Kunden und der tourasia als Ihren Reiseveranstalter. Sie sollen Ihnen die einzelnen Vertragspunkte offen und klar verständlich darlegen.

Ihre tourasia

1. Vertrag

1.1. Vertragsabschluss

Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung durch die Buchungsstelle kommt zwischen Ihnen und der tourasia Roemer AG ein Vertrag zustande. Die tourasia Roemer AG wird im nachfolgenden Vertragstext abgekürzt tourasia genannt. Die Rubrik «Urlaub total» sowie die Allgemeinen Reisebedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und tourasia. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen.

1.2. Vertragspartei

Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen (Pauschalreisen, Flugscheine, Mietwagen, Hotelunterkünfte) vermittelt, so gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Ebenso ist der Versicherungsschutz der tourasia nicht anwendbar für solche Fremdleistungen.

1.3. Sondervereinbarungen

Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle akzeptiert und von tourasia vorbehaltlos schriftlich bestätigt worden sind.

1.4. Leistungsbeginn

Unsere Leistungen beginnen in der Regel ab Flughafen oder ab Einschiffungshafen. Für das rechtzeitige Erscheinen am Abreiseort oder Treffpunkt sind Sie selbst verantwortlich. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung mögliche Wartezeiten an Flughäfen.

1.5. Frühzeitige Buchung

Wir empfehlen Ihnen eine möglichst frühzeitige Buchung, da erfahrungsgemäss Flüge und Hotels schon früh ausgebucht sind. Frühbucher profitieren auch meist von den günstigsten Tarifen, welche von den Fluggesellschaften nach Buchungsstand gesteuert werden.

2. Preise- und Zahlungsbedingungen

2.1. Preise

Der von Ihnen zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus dem Reisekatalog, aus den von tourasia publizierten Preislisten, unseren individuell ausgearbeiteten Angeboten oder den Angeboten unter der tourasia Webpage (www.tourasia.ch) . Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, in Schweizer Franken. Es sind jeweils die am Buchungsdatum gültigen Preise massgebend. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Stand 1.8.11) und sind Barzahlungspreise. Für andere Zahlungsarten (Kreditkarten) verrechnen wir die von den Abrechnungsstellen belasteten Gebühren.

2.2. Preisberechnung

Bei Pauschalarrangements werden die Preise auf das Abflugsdatum bezogen kalkuliert. Bei Baukastenarrangements sind die Preise aufenthaltsbezogen.

2.3. Reservierungsgebühren

Falls Sie bei tourasia nur die Landleistung reservieren möchten (ohne Hin- und Rückflug ab der Schweiz), erheben wir eine Reservationsgebühr von CHF 60.– pro Person, maximal CHF 120.- pro Auftrag.

2.4. Bearbeitung und Reservierung

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle, neben den im Katalog erwähnten Preisen, zusätzlich Kostenanteile für die Beratung und Bearbeitung erheben kann.

2.5. kurzfristige Buchungen

Wenn bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 7 Tage vor Abreise) Leistungen extra angefragt werden müssen, erheben wir für die anfallenden Kommunikations- und Portokosten einen Unkostenbeitrag von CHF 60.– pro Auftrag.

2.6. Anzahlung

Anlässlich der Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle ist gleichzeitig eine Anzahlung von 30 % der Gesamtreisekosten, mindestens eine solche von CHF 500.– pro Person zu leisten. Tickets für Veranstaltungen und Anlässe sind umgehend zu bezahlen. Buchungen mit Linienflugtickets, die sofort gedruckt werden müssen, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der definitiven Auftragserteilung zu bezahlen.

2.7. Restzahlung

Die Zahlung des restlichen Reisepreises hat bis spätestens 45 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Buchen Sie Ihre Reise weniger als 45 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der Buchung zu bezahlen.

2.8. Buchungen über Internet

Bei online Buchungen ist die Gesamtzahlung bei Buchungsabschluss fällig.

2.9. verspätete Zahlungen

Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Restzahlung hat tourasia das Recht, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 3ff einzufordern. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns die Reiseleistungen zu verweigern.

3. Änderungen oder Annullierungen

3.1. Allgemeines

Wenn Sie eine Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung/Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.

3.2. Bearbeitungsgebühren

Bei einer Annullierung, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise berechnen wir als Bearbeitungsgebühren CHF 100.– pro Person, maximal CHF 200.– pro Auftrag. Erfolgt eine Änderung oder Umbuchung kurzfristiger als 7 Tage vor Abreise, dass die Reisedokumente per Express oder Kurier gesandt werden müssen, gehen diese Kosten zulasten des Auftraggebers.

3.3. Annullierung/Änderung

Damit keine Missverständnisse entstehen, nehmen wir Annullierungen oder Änderungen ausschliesslich schriftlich entgegen. Bei Annullierung werden nebst den unter Ziff. 3.2. aufgeführten Bearbeitungsgebühren mögliche Versicherungsprämien und evtl. Visakosten verlangt. Sagen Sie Ihre Reise vor Reisebeginn ab, oder wollen Sie irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen vornehmen lassen, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziff. 3.2.) folgende Annullierungskosten erhoben:

3.3.1. Normale Annullierungskosten

30–15 Tage vor Abreise     30 %
14–8 Tage vor Abreise 50 %
7–1 Tag vor Abreise 80 %
am Abreisetag 100 %

3.3.2. Ausnahmen

Es gelten die nachfolgend aufgeführten Ausnahmen:
Weihnachten/Neujahr: Abreisen und Baukastenleistungen vom 15.12.–5.1.

60–45 Tage vor Abreise     30 %
44–30 Tage vor Abreise 50 %
29–15 Tage vor Abreise 80 %
14–0 Tage vor Abreise 100 %
Über 60 Tage vor Beginn der Leistung     25 %
60–31 Tage vor Beginn der Leistung 50 %
30-0 Tage vor Beginn der Leistung 100 %

Tickets für Veranstaltungen und Anlässe 100 % Spesen ab Buchung.
Von den obigen Bestimmungen weiter abweichende Konditionen sind bei der entsprechenden Leistung separat aufgeführt. Ihre Buchungsstelle ist berechtigt zusätzliche Kostenanteile für deren Aufwände zu verrechnen.

Geführte Gruppenreisen mit einer Mindestbeteiligung

60–30 Tage vor Abreise     30%
29–0 Tage vor Abreise 100%

3.3.3. Individuelle Leistungen oder Teilannullierung des Arrangements

a) Linienflüge zu Spezialpreisen Flugtickets unterliegen teilweise sehr strengen Annullierungs- und Umbuchungsbedingungen. Je nach Fluggesellschaft und Tarifart betragen diese bis zu 100 % ab Buchungszeitpunkt. Bei Rücktritt/Änderung nach Buchung wird zusätzlich zu den Kosten der Fluggesellschaft eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.– pro Flugschein verrechnet. b) Hotels, Transfers, «Nur-Land» Arrangements Es finden die Annullierungs- und Umbuchungsbedingungen gemäss Ziff.

3.3.ff auch für einzelne Leistungen Anwendung.

3.3.4. No-Show

Bei Nicht- oder zu spätem Erscheinen (No-Show) zum Abflug oder für Landleistungen vor Ort werden dem Passagier 100 % des Arrangementspreises belastet. Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für tourasia jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebungen. Passagiere ohne Transferleistungen sind verpflichtet, ihren Rückflug bei der entsprechenden Fluggesellschaft rückzubestätigen.

3.4. Annullierungskostenversicherung

Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice. Wir raten Ihnen, bei der Buchungsstelle eine Annullierungs- und Extrarückreisekostenversicherung abzuschliessen.

3.5. Ersatzreisender

Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen. Der Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den besonderen Reiseerfordernissen zu genügen, und es dürfen seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anforderungen entgegenstehen. Bei gewissen Reisen kann aufgrund besonderer Transportbedingungen udgl. keine Umbuchung oder nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgenommen werden. Der Eintritt einer Ersatzperson ist in der Regel zulässig:

  • Wenn die Ersatzperson die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa etc.) erfüllt.
  • Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotel oder Fluggesellschaften) akzeptieren diese Änderung, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein, oder an den Flugbestimmungen scheitern kann.
  • Die Bearbeitungsgebühr (Ziff. 3.2.) und allfällig entstehende Mehrkosten sind durch Sie und den Ersatzreisenden zu übernehmen. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie und er solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. tourasia orientiert Sie innert angemessener Frist, ob der benannte Ersatzreisende an der Reise teilnehmen kann. Bennenen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnung, gesetzlicher Vorschriften, etc. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung (Ziff. 3ff)

4. Änderungen der Prospektausschreibung, Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich

4.1. Änderungen vor Vertragsabschluss

tourasia behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss.

4.2. Preisänderungen

Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle müssen wir uns vorbehalten, die in den tourasia-Katalogen und Preislisten angegebenen Preise zu erhöhen:

  • Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge)
  • neu eingeführte oder erhöhte Gebühren und Taxen (z.B. Abflugstaxen)
  • staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
  • Wechselkursänderungen
  • plausibel erklärbare Druckfehler

Falls tourasia die in den Katalogen und Preislisten angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekanntgegeben.

4.3. Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn

tourasia behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten, etc.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. tourasia bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten und orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

4.4. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht wird, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden

Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte: a) Sie können die Vertragsänderung annehmen b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits einbezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. c) Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftliche bekannt geben, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu.

5. Absage durch tourasia

5.1. Absage aus Gründen die bei Ihnen liegen

tourasia ist berechtigt eine Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt tourasia Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss Ziff. 3ff und weitere Schadenersatzforderungen.

5.2. Mindestteilnehmerzahl

Bei einigen von tourasia angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung finden. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann tourasia die Reise bis spätestens 5 Wochen vor dem festgelegen Reisebeginn absagen. In diesem Falle bemühen wir uns selbstverständlich, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm anzubieten. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen, zuzüglich einer Umtriebsentschädigung von CHF 100.– pro Person, jedoch höchstens CHF 200.– pro Auftrag. Weitere Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

5.3. höhere Gewalt, Streiks

Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks, können tourasia veranlassen eine Reise abzusagen. In einem solchen Fall informiert Sie tourasia so schnell wie möglich. tourasia hält sich an die Reisehinweise des EDA (eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten) und/oder des BAG (Bundesamt für Gesundheit). Sollten diese Stellen vor Reisen in ein von Ihnen gebuchtes Land abraten, können Sie Ihre Buchung während einer bestimmten Periode kostenlos ändern oder annullieren. Es werden keine Annullierungskosten erhoben, jedoch können Bearbeitungsgebühren, evtl. Visaspesen und Kosten für die Reiseversicherung anfallen.

6. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise

Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen tourasia eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen Sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen die tourasia Reiseleitung, die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. tourasia vergütet Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Dienstleistungen. Weitergehende Schadenersatzforderungen richten sich nach Ziff. 9ff.

7. Reiseabbruch durch den Reisenden

Wenn Sie eine Reise abbrechen, kann Ihnen der Reisepreis nicht rückerstattet werden; allfällige Mehrkosten (z.B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten. Müssen Sie die Reise aus zwingenden Gründen abbrechen, so hilft Ihnen unsere Reiseleitung, die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Assistance-Versicherung.

8. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben

8.1. Beanstandung und Abhilfeverlangen

Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der tourasia-Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen. Die tourasia-Reiseleitung, die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert einer der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der tourasia-Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung, die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger sind verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten. Sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen.

8.2. Selbstabhilfe

Sofern innert einer der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorien, Transportmittel, etc.) und gegen Beleg von tourasia ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziff. 8.1.) verlangt.

8.3. Wie Sie Ihre Forderung gegenüber tourasia geltend machen

Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber tourasia geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich tourasia unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen tourasia Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen. Bei Nichteinhalten dieser Bedingungen erlischt Ihr Schadenersatzanspruch.

9. Haftung von tourasia

9.1. Allgemeines

tourasia vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es der tourasia-Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

9.2. Haftungsbeschränkung, Haftungsausschüsse

9.2.1. Haftungsausschüsse

tourasia haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches tourasia, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von tourasia ausgeschlossen.

9.2.2. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen

Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die die Folge der Nichterfüllung oder nichtgehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet tourasia, sofern die Schäden durch tourasia oder seine Dienstleister verschuldet sind. Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages oder Haftungsausschlüsse, so kann sich tourasia auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (Flugverkehr, Eisenbahnverkehr etc).

9.2.3. Haftungsbeschränkung auf den doppelten Reisepreis

a) Pauschalreisen: Bei anderen als Personenschäden (z.B. Sach- und Vermögensschäden), die aus Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von tourasia auf den maximal zweifachen Reisepreis/Pers. beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. b) Bei allen anderen Leistungen ist die Haftung für sämtliche Schäden auf den doppelten Reisepreis pro Person beschränkt. c) Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen, nationalen Gesetzen oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

9.2.4. Vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, usw.

Die Haftung für vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden usw. wird ausgeschlossen.

9.3. Verantwortung während der Reise

Am Ferienort ist es möglich, lokale Veranstaltungen oder Ausflüge zu buchen. Sie beteiligen sich an diesen Veranstaltungen jedoch, soweit Sie nicht durch die tourasia-Reiseleitung bzw. die örtliche tourasia-Vertretung vermittelt wurden, auf eigene Verantwortung, da in einzelnen Fällen eine Teilnahme aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse mit Problemen verbunden sein kann oder gewisse körperliche Voraussetzungen erfordert. tourasia kann deshalb für Ausflüge oder Veranstaltungen, die Sie direkt am Ferienort buchen, keine Haftung übernehmen.

9.4. Sicherstellung der Kundengelder

tourasia ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Buchung einbezahlten Beträge. Weitere Informationen finden Sie unter: www.garantiefonds.ch.

10. Versicherungen

10.1. Annullierungskosten-Versicherung

Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Annullierungs- und Rückreisekostenversicherung, sofern Sie nicht bereits privat eine gleichwertige Versicherung abgeschlossen haben. Die Prämie ersehen Sie aus den tourasia Katalogen.

10.2. Bearbeitungsgebühr

tourasia möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– pro Person, maximal CHF 200.– pro Auftrag, durch die obligatorische Versicherung nicht gedeckt ist und in jedem Fall von Ihnen bezahlt werden muss.

10.3. Zusätzliche Versicherungen

Die Haftung der Reise-, Transport-, und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. tourasia empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen: Flug-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Gepäck- Versicherung. Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle.

11. Einreise- Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisekatalog sowie die abgegebenen Reiseunterlagen enthalten Angaben zu den Pass- und Visavorschriften, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind, und zwar auf dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung. Allfällig danach bekannt werdende Änderungen wird Ihnen tourasia bzw. Ihre Buchungsstelle bei Vertragsabschluss mitteilen und Ihnen die Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente nennen. Über die geltenden Einreisebestimmungen für Bürger von Staaten die nicht in unseren Informationen erwähnt sind, informiert Sie Ihre Buchungsstelle auf Ihre Bitte hin. Auf Wunsch besorgt Ihnen Ihre Buchungsstelle gerne die Einholung der allfällig erforderlichen Visa. Die Einholungskosten werden Ihnen in Rechnung gestellt. Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen. Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen. tourasia macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Ausserdem weist Sie tourasia ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin. Wir sind verpflichtet Sie in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam zu machen, dass die Einfuhr oder der Besitz von Drogen in asiatischen Ländern mit grosser Härte geahndet wird. In gewissen Ländern wird bei solchen Delikten die Todesstrafe ausgesprochen.

12. Flüge

12.1. Flugreise

Unsere Katalogangebote umfassen Reisen mit Flügen des regulären Linienverkehrs, sowie Sonderflugprogramme mit schweizerischen und ausländischen Gesellschaften. Falls nichts anderes angegeben, sind die Flüge in Economy-Klasse. Die publizierten Flugpläne, Gesellschaften und Flugzeugtypen können jederzeit ändern. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie die aktuellen Flugpläne. Diese können jedoch kurzfristigen Änderungen unterworfen sein. Bei gebuchtem Landarrangement mit Transferleistungen erledigt unsere Lokalagentur die Rückbestätigung und informiert Sie über mögliche Änderungen.

12.2. Reisegepäck und Sondergepäck (Sportgeräte)

Das kostenlose Freigepäck wird individuell von jeder Fluggesellschaft festgelegt. Die aktuellen Limiten für Ihre Gesellschaft erfahren Sie bei Ihrer Buchungsstelle und sind auf Ihrem elektronischen Flugticket ersichtlich. Auf den meisten angebotenen Flügen ist zudem der Transport von Übergepäck und mitgebrachten Sportgeräten möglich. Eine Voranmeldung für Zusatzgepäck und Sportgeräte ist unerlässlich.

12.3. Verspätungen / Unregelmässigkeiten

Verspätungen im Flugverkehr können jederzeit auftreten, sei es durch Überlastung von Flugstrassen, technische Probleme usw. Leider haben wir als Reiseveranstalter darauf keinen Einfluss. Aus Erfahrung empfehlen wir die Umsteigezeit bei Anschlussflügen nicht zu knapp zu bemessen oder unter Umständen eine Transitübernachtung einzuplanen. Der Reiseveranstalter ist grundsätzlich nicht haftbar für entstandene Spesen durch Flugverspätungen.

12.4. Rückbestätigung von Flügen/Überprüfung der Flugzeiten

Für Gäste welche Transferleistungen an der Destination gebucht haben, erledigt tourasia die Flugrückbestätigung und informiert Sie bei möglichen Unregelmässigkeiten. Bei nicht begleiteten Reisen oder Kunden die auf Transferleistungen verzichten, sind Sie für die Flugrückbestätigung selbst verantwortlich. Versäumnisse können zum Verlust des Transportanspruches führen und allfällige Mehrkosten gehen in diesem Falle zu Ihren Lasten.

13. Sport

In vielen unserer Hotelangebote wird eine Auswahl von Sportmöglichkeiten angeboten. Die Auswahl ist in der Regel begrenzt und punkto Qualität gelten nicht immer europäische Massstäbe. Die Einrichtungen befinden sich nicht immer beim gebuchten Hotel. Zahlreiche Hotels treten ihr Sportangebot an Drittfirmen ab. Verständlicherweise haben wir auf solche Anbieter wenig oder keinen Einfluss. Wir können es daher nicht garantieren, wenn ein Angebot kurzfristig nicht oder nicht mehr verfügbar ist. Die Katalogangaben beruhen auf dem Stand der Drucklegung. Falls Sie eine bestimmte Sportart ausüben möchten, so lassen Sie sich dies bei der Buchung bestätigen. Eine Haftung für das Angebot können wir nicht übernehmen.

14. Einzel- Doppel-, Dreier- und Viererzimmer

14.1. Einzelzimmer

In zahlreichen Hotels Asiens sind die Zimmer gleich eingerichtet und es existieren keine speziellen Einzelzimmer. Der Gast erhält in einem solchen Falle ein Doppelzimmer zur Alleinbenützung. Ausnahmen bilden Japan und gewisse Hotels in Indien wo kleinere Einzelzimmer zu reduzierten Kosten gegenüber des Doppelzimmers angeboten werden.

14.2. Doppelzimmer

Doppelzimmer sind in Asien in der Mehrheit mit einem Grandlit (Kingsize) ausgestattet und einige Hotels bieten keine Zweibettzimmer an. Wünsche für ein Zweibettzimmer, wo erhältlich, können bei Buchung übermittelt, aber nicht garantiert werden.

14.3. Dreibett- oder Viererzimmer

In Asien existieren – im Gegensatz zu amerikanischen Ländern – meist keine speziellen Drei- oder Vierbettzimmer. Ein Dreibettzimmer besteht so aus einem Doppelzimmer mit Zusatzbett. In Sachen Komfort entsprechen diese Betten (Klappbetten, Matratzen) meist nicht den normalen Betten und sind für Erwachsene nicht immer geeignet. Bei Viererzimmern handelt es sich meist um Familienzimmer mit zwei Doppelbetten.

15. Ombudsman

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und tourasia oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse des Ombudsmanes lautet: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, Postfach, 8038 Zürich; www.ombudsmann-touristik.ch

16. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und tourasia ist schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen tourasia wird als der ausschliessliche Gerichtsstand die Gerichte des Kantons Zürich vereinbart.

18. Drucklegung / Copyright

gedruckt August 2011 © tourasia August 2011, tourasia, 8304 Wallisellen